Was tun, wenn…
.... Sportveranstaltungen für rechtsextremistische Proganda missbraucht werden sollen?
Rechtsextremisten versuchen, in die "Mitte der Gesellschaft" vorzudringen. Sie nutzen auch Sportveranstaltungen, um fremdenfeindliches Gedankengut zu verbreiten. Doch Rassismus hat in unseren Stadien und Sporthallen nichts verloren. Hier finden Sie Tipps, wie Sie sich dafür schützen können.
Herausgeber: Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus — Staatliche Einrichtung
Bei Sportveranstaltungen geht es oft hoch her: Begeisterte Fans feuern ihre Mannschaft leidenschaftlich an. Dass die Gastmannschaft und ihre mitgereisten Anhänger oft nicht „sehr freundlich“ empfangen werden, gehört wohl dazu.
Was nicht mehr akzeptabel ist: Wenn von der Tribüne aus fremdenfeindliche Parolen gegrölt werden, wenn "Fans" entsprechende Transparente zeigen oder Kleidungsstücke mit rechtsextremistischen Aufschriften oder Symbolen tragen. Hier sollten Vereine sofort eingreifen. Neben dem strafrechtlichen Aspekt ist auch zu berücksichtigen, dass das Image des Vereins und des Sports nachhaltig geschädigt wird.
Wir empfehlen:
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Nehmen Sie Kontakt mit der Bayer. Informationsstelle gegen Extremismus auf zur Beratung oder wenn Ihnen ein Fall bekannt wird:
E-Mail: gegen-extremismus@stmi.bayern.de
Bürgertelefon: 089 / 21 92 – 21 92
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Nehmen Sie in die Stadion- oder Hallenordnung einen Passus auf, der die Verbreitung von rechtsextremistischem Gedankengut verbietet und machen Sie diese neue Stadionordnung z.B. durch Flugblätter, Aushang oder Abdruck in der Stadionzeitung bei den nächsten Heimspielen bekannt. Beispiel:
Nutzern/innen und Besuchern/innen der Sportanlage ist jede Form der Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem und fremdenfeindlichem Gedankengut untersagt. Darunter fällt u. a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, Sprache, Hautfarbe, religiösen Überzeugung oder sexuellen Orientierung. Verstöße werden mit sofortigem Verweis von der Sportanlage (ohne Rückerstattung des Eintrittspreises) und ggf. mit Hausverbot geahndet.
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Der Deutsche Fußballbund (DFB) hat eine Muster-Stadionordnung erarbeitet:
http://www.dfb.de/uploads/media/Muster-Stadionordnung_01.pdf
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Machen Sie bei Verstößen gegen die Stadionordnung von Ihrem Hausrecht konsequent Gebrauch und informieren Sie die Polizei. Hier finden Sie Ihre zuständige Polizeidienststelle:
www.polizei.bayern.de/wir/organisation/dienststellen/index.html/2141
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Dokumentieren Sie Verstöße möglichst genau. Um Straftaten verfolgen zu können, sind Polizei und Staatsanwaltschaft auf Beweismittel (z.B. Zeugenaussagen) angewiesen.
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Nehmen Sie über vereinseigene Fanbetreuer und ggf. speziell geschulte szenekundige Beamte (SKB) der Polizei Kontakt zu Fanclubs auf, falls rechtsextremistische Parolen aus deren Reihen auffallen. Unterstützen Sie Toleranzprojekte in den Fanclubs. Beispiel: www.buntkicktgut.de
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Weitere Tipps finden Sie in einem Vortrag der Sportjugend Hessen, der beim Deutschen Präventionstag 2009 gehalten wurde:
